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AGB
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an der Veranstaltung „Dolomites Last Loop“ – Backyard Ultra in Toblach (Dobbiaco), Südtirol, am 15. Mai 2027, mit begrenzter Teilnehmerzahl. Veranstalter ist Sport OK Toblach.
1. Anmeldung und Startgeld
Die Anmeldung erfolgt online und wird mit vollständiger Bezahlung des Startgelds verbindlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt; bei Erreichen der Höchstzahl wird eine Warteliste geführt. Das Startgeld ist gestaffelt:
- Frühanmeldung (Early-Bird): [STARTGELD FRÜH AUSFÜLLEN] €
- Normaltarif: [STARTGELD NORMAL AUSFÜLLEN] €
- Spätanmeldung: [STARTGELD SPÄT AUSFÜLLEN] €
2. Stornobedingungen und Rückerstattung
- Bis [STORNO-DATUM 1 AUSFÜLLEN]: [STORNO-PROZENT 1 AUSFÜLLEN] % Rückerstattung des Startgelds.
- Bis [STORNO-DATUM 2 AUSFÜLLEN]: [STORNO-PROZENT 2 AUSFÜLLEN] % Rückerstattung des Startgelds.
- Ab [STORNO-DATUM 3 AUSFÜLLEN]: keine Rückerstattung.
- Eine Übertragung des Startplatzes an eine andere Person ist bis [ÜBERTRAGUNG-DATUM AUSFÜLLEN] möglich.
3. Pflichtdokumente
Für die Teilnahme ist ein gültiges ärztliches bzw. sportärztliches Attest erforderlich. Es muss bei der Anmeldung hochgeladen werden und wird vor dem Start geprüft. Ohne gültiges Attest ist eine Teilnahme ausgeschlossen.
4. Haftungsausschluss
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko und in eigener gesundheitlicher Verantwortung. Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle, Personen- oder Sachschäden sowie für den Verlust oder die Beschädigung mitgeführter Gegenstände, soweit gesetzlich zulässig.
5. Regelwerk Backyard Ultra
- Loop-Distanz ca. 6,71 km (ca. 4,167 Meilen).
- Start jeder Runde jeweils zur vollen Stunde.
- Wer rechtzeitig zur nächsten vollen Stunde zurück ist, startet erneut.
- Sieger ist der letzte Läufer, der eine weitere vollständige Runde im Stunden-Cutoff beendet.
6. Disqualifikation
Zur Disqualifikation führen insbesondere: Nichtantritt zum Loop-Start zur vollen Stunde, das Abkürzen der Strecke sowie die Nutzung unerlaubter Hilfsmittel außerhalb der dafür vorgesehenen Zonen.
7. Bildrechte
Im Rahmen der Veranstaltung entstehen Foto- und Videoaufnahmen, die für die Öffentlichkeitsarbeit (Website, Social Media, Presse) verwendet werden können. Du kannst dieser Nutzung jederzeit widersprechen.
8. Höhere Gewalt
Muss die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt durch den Veranstalter abgesagt werden, erfolgt eine volle Rückerstattung des Startgelds.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt italienisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Bozen.