Legal
Haftungsausschluss
[STAND AUSFÜLLEN]
Die Teilnahme an der „Dolomites Last Loop“ (Backyard Ultra, Toblach/Dobbiaco) erfolgt freiwillig und auf eigenes Risiko. Mit der Anmeldung erkennst du die folgenden Bedingungen an. Dieser Text ist ein Standardentwurf und muss vor dem Einsatz juristisch geprüft werden.
1. Teilnahme auf eigene Gefahr
Ein Backyard Ultra ist ein extremer Ausdauerwettbewerb. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und Verantwortung. Jede:r Teilnehmer:in schätzt die eigene körperliche und gesundheitliche Verfassung selbst ein und entscheidet eigenverantwortlich über Start, Fortsetzung und Abbruch des Rennens.
2. Gesundheitliche Eignung und ärztliches Attest
Die Teilnahme setzt die volle gesundheitliche Eignung für sportliche Höchstbelastungen voraus. Ein gültiges ärztliches Attest (certificato medico agonistico) ist verpflichtend vorzulegen. Ohne fristgerecht eingereichtes Attest ist die Anmeldung nicht endgültig gültig und eine Teilnahme ausgeschlossen.
3. Haftungsausschluss des Veranstalters
Der Veranstalter (Sport OK Toblach) sowie dessen Helfer:innen, Partner und Sponsoren haften nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme entstehen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen. Die zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bleibt unberührt.
[JURISTISCH PRÜFEN] Der Umfang zulässiger Haftungsbeschränkungen richtet sich nach italienischem Recht (u. a. Art. 1229 Codice Civile). Diesen Text vor dem Live-Gang anwaltlich prüfen lassen.
4. Eigenverantwortung und Verhalten
Teilnehmer:innen befolgen die Anweisungen der Rennleitung sowie des Sanitäts- und Sicherheitspersonals jederzeit. Bei Sicherheitsbedenken kann die Rennleitung Teilnehmer:innen aus dem Rennen nehmen. Für mitgeführte Ausrüstung und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
5. Höhere Gewalt, Verschiebung und Absage
Bei höherer Gewalt (z. B. extreme Witterung, behördliche Auflagen, Naturereignisse) kann die Veranstaltung verschoben, verkürzt oder abgesagt werden. Ansprüche der Teilnehmer:innen über die in den Stornobedingungen geregelten Rückerstattungen hinaus bestehen in diesem Fall nicht.
6. Versicherung
Der Abschluss einer ausreichenden Kranken-, Unfall- und ggf. Bergungs-/Rückholversicherung liegt in der Verantwortung der Teilnehmer:innen. [VERSICHERUNGSHINWEIS AUSFÜLLEN – ob und welcher Versicherungsschutz seitens des Veranstalters besteht.]